Schaffen eines einprägsamen Ortes, der es erlaubt, sich mit ihm zu identifizieren
Die Vorgaben und Merkmale eines Ortes sind maßgeblich entwurfsbestimmend. Jedes Grundstück oder Gebäude definiert sich aus seiner Lage und seinem Umfeld. Es sind jedoch nicht allein messbare Faktoren bestimmend, sondern ebenso die Atmosphäre und Aura eines Ortes – hieraus definieren sich Wertigkeit, Charakter und seine Nutzungsmöglichkeiten.